Kostenstellen-Abrechnung

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Kostenstellen-Abrechnung

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In ambulanten Behandlungszentren werden die Behandlungen nach Kostenstellen getrennt abgerechnet. Die Zuordnung der Termine zu den Kostenstellen erfolgt nach Patientenkriterien und Mitarbeiterkonten schon bei der Dokumentation der Termine durch die Mitarbeiter. Abschließend muß diese Zuordnung durch die Verwaltung bestätigt werden.

 

In der Arbeitsliste "Kostenstellen-Abrechnung" werden alle Termine, denen eine Kostenstelle zugeordnet wurde, die aber noch nicht bestätigt wurde, aufgelistet. Wird ein Eintrag aufgerufen, öffnet sich das Einzelterminfenster.Hier können Änderungen an der/den gewählten Kostenstelle(n) vorgenommen werden. Nach Bestätigung wird der Eintrag aus der Arbeitsliste entfernt.