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Es gibt unterschiedliche Modelle zur Abrechnung von Weiterbildung und Dienstreisen.
Generell erfolgt für diese Tage eine Gutschrift auf das Arbeitszeitkonto, die in der Höhe je nach Modell ausfällt.
Bei beiden Arten gibt es die Optionen
•Festzeiten in 2h- Sprüngen oder
•Vorgabezeiten in 2h-Sprüngen
•Tagesdurchschnitt
•Tagesvorgabe zu wählen.
Festzeiten lassen sich nicht ändern. Vorgabezeiten können angepasst werden.
Der Tagesdurchschnitt ist ein Fünftel der Wochenarbeitszeit. Die Tagesvorgabe die für diesen Wochentag geplante Arbeitszeit.
Bei Weiterbildungen lässt sich die Anzahl der bezahlten Arbeitstage festlegen, an denen also eine Gutschrift auf das Zeitkonto erfolgt.
So könnte hier 5 festgelegt werden. Jetzt würde für die ersten 5 WB-Tage im Jahr eine Zeitgutschrift erfolgen. Weitere WB-Tage entsprächen einer unbezahlten Freistellung.
Für Dienstreisen gibt es noch die Option, diese durch Äquivalente zu ergänzen, wenn in einer Einrichtung diese für typische Ereignisse gebraucht werden: so könnte in einem Elternhilfe-Zentrum "Freizeit" als Synonym für Geschwisterfreizeiten eingetragen werden. Der Eintrag einer solchen Freizeit im Urlaubsplan wird in der Arbeitszeitberechnung wie eine Dienstreise behandelt.
Die entsprechenden Programmeinstellungen finden sich unter den Nummern 815 bis 820