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Mit diesen Funktionen können ganze Fälle oder Personen gelöscht werden.

Diese Funktion ist mit größter Vorsicht zu benutzen, da mit der Person alle abhängigen Daten (Aufenthalte, OPS-Codes, Therapien, Einzeltermine) etc. gelöscht werden. Nach Aufruf der Funktion erscheint ein entsprechender Warnhinweis, der den Abbruch ermöglicht.

 

Beispiele:

A. Ist eine Person doppelt angelegt und gibt es zu einem Personen-Eintrag keine weiteren Daten, kann dieser gelöscht werden.

 

Wenn zu einer Person dagegen zwei Einträge existieren (zwei unterschiedliche PID), zu denen auch jeweils Behandlungsfälle generiert wurden, können diese

B. zu einer Person vereinigt werden ("Personen zusammenführen"), so dass alle Fälle einer Person zugeordnet sind. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass es sich um unterschiedliche Fälle handelt.

 

C. Wurde dagegen eine Person doppelt angelegt und bei beiden Personen der gleiche Aufenthalt generiert (Station, Aufnahmedatum), kann diese ebenfalls zunächst als Person zusammengeführt werden, wonach aber noch die "Fallvereinigung" durchlaufen werden muß.

 

In den beiden letzten Fällen ist die Löschung von Fällen oder Personen also in anderen Prozeduren integriert.