Jahresurlaubsanspruch

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Jahresurlaubsanspruch

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Der Jahresurlaubsanspruch wird im Urlaubsantragsfenster oder im darüber erreichbaren Berechnungsfenster eingetragen.

Die Möglichkeit, den Jahresurlaub von Mitarbeitern einzutragen ist vom Benutzerrecht 704 abhängig.

 

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Ob der Urlaubsanspruch direkt im Urlaubsfenster eingegeben werden kann oder über das Berechnungsfenster wird mit der Programmeinstellung 827 eingestsellt.

Wenn die Einstellung "Resturlaub_Überstunden_Konvertierung" gewählt wurde, erfolgt die Einstellung nur noch über das Berechnungsfenster.

 

 

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Jahresurlaubs -Eintrag wenn Einstellung 827 "keine Aktion" gewählt wurde

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Welche Möglichkeiten bietet die angebotene Berechnung?

 

Diese Berechnung ist dann besonders günstig, wenn Urlaubsberechnung und Arbeitszeitregistrierung miteinander verbunden werden. Dies ist auch bei Teilzeit-Mitarbeitern einsetzbar.

Die Berechnung geht von einem Ganzjahres-Anspruch aus, den Sie eintragen und speichern können. Das Programm ermittelt dann die Anzahl der Anstellungstage anhand der eingetragenen Anstellungsverhältnisse.

Endet der Arbeitsvertrag im Jahresverlauf oder ist die Anstellungszeit z.B. durch Elternzeit verkürzt, reduziert sich der Uralusbanspruch. Dies ist meist mit einem nichtganzzahligen Tagesrest verbunden (z.B. 0,3 Tage bei 23,3 Tagen). Ein Urlaub von 0,3 Tagen kann am besten durch eine Arbeitszeitgutschrift zu realisieren, die als Überstundenausgleich genommen werden kann. Die Höhe der Arbeitszeitgutschrift ist aber von der Wochenarbeitszeit des Mitarbeiters abhängig. So sind 0,3 Tage bei einer Wochenarbeitszeit von 40h mehr wert als bei 20h. Da diese Wochenarbeitszeit im Jahr schwanken kann, ermittelt das Programm die "durchschnittliche Tages-Arbeitszeit" und zeigt sie im Feld "Jahres-Tages-AZ". Diese sich aus einem nichtganzzahligen Urlaubsanspruch ergebende Arbeitszeitgutschrift wird zusammen mit den Restüberstunden aus dem Vorjahr als "Überstunden" dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben.

 

Zu diesem Urlaubsanspruch kommen übernommene Uralubstage aus dem Vorjahr hinzu. Hier bietet das Programm eine sinnvolle Lösung für das Problem, dass der Wert eines Urlaubstages sich zwischen den Jahren unterscheiden kann, wenn die durchschnittliche Wochenarbeitszeit sich ändert. Andernfalls wäre ein übernommener Urlaubstag aus einem 20-Wochenstunden-Jahr im neuen 40-Wochenstunden-Jahr plötzlich doppelt soviel wert.

Das Programm rechnet die Anzahl der Urlaubstage anhand der Jahres-Tages-AZ des Vorjahres in Stunden um und konvertiert sie jetzt anhand der jhares-Tages-AZ des neuen Jahres wieder in Tage und ggf. Reststunden. Diese Reststunden werden zu den oben beschriebenen Zeitgutschriften hinzuaddiert und können per Überstundenausgleich/verkürzte Arbeitszeit ausgeglichen werden.

 

DIe folgende Abbildung verdeutlciht die Berechnung. Die orangen Felder sind Tage, die blauen zeigen Stunden.

Im abgebildeten Fall ergibt sich aus 30 Tagen Ganzjahres-Anspruch bei einem Ausscheiden am 30.9. ein Anspruch von 22 Tagen und 1,98 Stunden. Hinzu kommen 3 Tage aus dem Vorjahr, weil die zwei verbliebenen Uralubstage aus dem Vorjahr bei gesunkener Wochenarbeitszeit mehr wert sind. Hier kommen außerdem 3,47h Arbeitszeitgutschrift hinzu. Zusammen ergeben sich also 25 Uralubstage und 25,95 Überstunden.

 

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Mit dem Schalter [auto] ermittelt das Programm des Resturlaub aus dem Vorjahr. Sie können diesen aber auch per Hand ändern und dann speichern.

Die Rest-Überstunden aus dem Vorjahr können sie per Hand eingeben oder über das Arbeitszeitfenster im Dezember des Vorjahres speichern.

 

weitere Einstellungen

 

Wird ein neuer Mitarbeiter eingetragen, wird ein Jahresurlaub eingetragen, der der EInstellung 800 [Jahresurlaub_Standard] entspricht.

Aus dem Vorjahr übernommene Uralubstage können meist nur in einem bestimmten Zeitraum genutzt werden. Danach verfallen sie. Dieser Zeitraum wird mit der Einstellung 802 [UrlaubsÜbertragMonat] festgelegt. (z.B:4 = April)

Auch ist es möglich, eine Kappungsgrenze für übertragenen Urlaub festzulegen. So könnte bestimmt werden, dass maximal 5 Tage aus dem Vorjahr übernommen werden können. Soll es keine Kappungsgrenze geben, tragen Sie 30 ein.

Auch für die Übernahme der Rest-Überstunden des Vorjahres gibt es eine Kappungsgrenze (Einstellung 804 [Überstunden_Übertrag_Kappungsgrenze]), die aber eine absolute Stundenzahl darstellt und nicht ein Tagesäquivalent wie z.B. "im Wert von 2 Wochen". Dies müssten Sie manuell prüfen.Auch hier kann bestimmt werden, in wievielen Monaten diese Restüberstunden abgegolten werden können (805).

 

 

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