Abrechnungsarten

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Abrechnungsarten

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Das Programm ermöglicht verschiedene Arten der Leistungs-Abrechnung.

 

Abrechnungsart

Bereich

1. Arbeitszeit

z.B. EFF

2. Terminpauschale


2a) Anzahl von Terminen

verschiedene Kostenträger (z.B. BMFSJ, Sozialämter)

2b) Zuordnung von Leistungsziffern zu Terminen

Kostenträger nach Sonderverträgen

2c) EBM, GOÄ (in Planung)

Krankenkassen, PKV

3. Termin mit konkreter Zeitaufstellung

verschiedene Kostenträger (z.B. BMFSJ, Sozialämter)

4. OPS-Kode Generierung

psychiatrische und psychotherapeutische Kliniken

5. PIA-Abrechnungsziffern

Institutsambulanzen psychiatrischer Kliniken

 

Typischerweise kommen in psychosozialen Zentren mehrere Arten der Leistungsabrechnung nebeneinander vor. So verlangt der EFF eine detaillierte Aufstellung der Arbeitszeiten der Mitarbeiter, für die Projektzeiten bewilligt wurden. Dabei sollen von der Gesamtarbeitszeit nur die Zeiten in der Aufstellung erscheinen, die nicht für andere Projekte aufgewendet wurden.

 

Andererseits bestehen Vereinbarungen mit anderen Kostenträgern wie Sozialämtern, Landes- und Bundes-Ministerien. Hier können Terminpauschalen vereinbart worden sein oder eine Abrechnung nach konkret aufgewendeten Zeiten erfolgen. Wurden mit einem Kostenträger Vereinbarungen zu verschiedenen Leistungen getroffen (ähnlich dem Prinzip der Abrechnung gegenüber Krankenkassen), die unterschiedlich honoriert werden, können im Programm eigene Leistungsziffern benannt, diese den Terminen zugeordnet und abgerechnet werden.

 

Teilweise handelt es sich um komplexe Vereinbarungen, dass ein Kostenträger zu einer Kofinanzierung zu einem bestimmten Prozentsatz bereit ist, wenn ein anderer Kostenträger die Kostenübernahme erklärt. Das Programm ermöglicht hier ein automatisches Splitting auf bis zu 4 Kostenstellen.