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Das Programm ermöglicht verschiedene Arten der Leistungs-Abrechnung.
Abrechnungsart |
Bereich |
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1. Arbeitszeit |
z.B. EFF |
2. Terminpauschale |
|
2a) Anzahl von Terminen |
verschiedene Kostenträger (z.B. BMFSJ, Sozialämter) |
2b) Zuordnung von Leistungsziffern zu Terminen |
Kostenträger nach Sonderverträgen |
2c) EBM, GOÄ (in Planung) |
Krankenkassen, PKV |
3. Termin mit konkreter Zeitaufstellung |
verschiedene Kostenträger (z.B. BMFSJ, Sozialämter) |
4. OPS-Kode Generierung |
psychiatrische und psychotherapeutische Kliniken |
5. PIA-Abrechnungsziffern |
Institutsambulanzen psychiatrischer Kliniken |
Typischerweise kommen in psychosozialen Zentren mehrere Arten der Leistungsabrechnung nebeneinander vor. So verlangt der EFF eine detaillierte Aufstellung der Arbeitszeiten der Mitarbeiter, für die Projektzeiten bewilligt wurden. Dabei sollen von der Gesamtarbeitszeit nur die Zeiten in der Aufstellung erscheinen, die nicht für andere Projekte aufgewendet wurden.
Andererseits bestehen Vereinbarungen mit anderen Kostenträgern wie Sozialämtern, Landes- und Bundes-Ministerien. Hier können Terminpauschalen vereinbart worden sein oder eine Abrechnung nach konkret aufgewendeten Zeiten erfolgen. Wurden mit einem Kostenträger Vereinbarungen zu verschiedenen Leistungen getroffen (ähnlich dem Prinzip der Abrechnung gegenüber Krankenkassen), die unterschiedlich honoriert werden, können im Programm eigene Leistungsziffern benannt, diese den Terminen zugeordnet und abgerechnet werden.
Teilweise handelt es sich um komplexe Vereinbarungen, dass ein Kostenträger zu einer Kofinanzierung zu einem bestimmten Prozentsatz bereit ist, wenn ein anderer Kostenträger die Kostenübernahme erklärt. Das Programm ermöglicht hier ein automatisches Splitting auf bis zu 4 Kostenstellen.